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Teilfreistellung verstehen: Warum 30 % deiner Ausschüttung steuerfrei sind.
Auf jeder CashflowETF-Profilseite steht neben dem Brutto-Yield ein „Net-Yield DE" — und der Unterschied ist kleiner, als viele erwarten. Der Grund ist die Teilfreistellung nach § 20 InvStG: Bei Aktien-ETFs bleiben pauschal 30 % aller Erträge steuerfrei. Wer sie versteht, rechnet seinen Cashflow realistisch — und erkennt, warum die Fondskategorie steuerlich mehr wiegt als ein Zehntel TER.

§ 01
Warum es die Teilfreistellung gibt
Seit der Investmentsteuerreform 2018 zahlen Fonds selbst Steuern: 15 % Körperschaftsteuer auf deutsche Dividenden, dazu ausländische Quellensteuern, die der Fonds nicht zurückholen kann. Damit Anleger diese Vorbelastung nicht ein zweites Mal tragen, stellt der Gesetzgeber einen Pauschalteil der Erträge auf Anlegerebene frei. Die Teilfreistellung ist also kein Geschenk, sondern ein Ausgleich — und sie gilt für alle Ertragsarten: Ausschüttungen, Vorabpauschale und Veräußerungsgewinne.
§ 02
Die Sätze im Überblick
| Fondstyp | Voraussetzung | Teilfreistellung |
|---|---|---|
| Aktienfonds | fortlaufend > 50 % Kapitalbeteiligungen laut Anlagebedingungen | 30 % |
| Mischfonds | fortlaufend ≥ 25 % Aktienquote | 15 % |
| Sonstige (z. B. Anleihen-ETFs) | — | 0 % |
| Immobilienfonds | > 50 % Immobilien (Ausland: > 50 %) | 60 % / 80 % |
Für Einkommensinvestoren zählt vor allem die erste und letzte Zeile: Ein Aktien-Dividenden-ETF wird effektiv mit ~18,5 % besteuert, ein High-Yield-Anleihen-ETF mit vollen 26,375 %. Bei gleichem Brutto-Yield liegt der Anleihen-ETF netto also fast einen Prozentpunkt zurück — im Screener zeigt die Net-DE-Spalte diesen Effekt für jedes Produkt.
§ 03
Das Rechenbeispiel
1.000 € Brutto-Ausschüttung aus einem Aktien-ETF, deutsches Standardmodell (ohne Kirchensteuer, ohne Freibetrag):
| Schritt | Betrag |
|---|---|
| Brutto-Ausschüttung | 1.000,00 € |
| ./. Teilfreistellung 30 % | − 300,00 € |
| Steuerbar | 700,00 € |
| ./. KESt 25 % | − 175,00 € |
| ./. Soli 5,5 % auf die KESt | − 9,63 € |
| Netto | 815,38 € |
Effektive Steuerlast: 18,46 % statt der oft zitierten 26,375 %. Dieselbe Rechnung mit 0 % Teilfreistellung (Anleihen-ETF) ergibt 736,25 € — eine Differenz von rund 79 € pro 1.000 € Ausschüttung, Jahr für Jahr.
§ 04
Worauf du achten solltest
Die Aktienquote entscheidet, nicht der Name. Maßgeblich ist, was die Anlagebedingungen des Fonds festschreiben und fortlaufend eingehalten wird. Prüfe die steuerliche Einstufung anhand der Anlagebedingungen; die bloße Bezeichnung als Aktien-ETF ersetzt diesen Nachweis nicht.
Swap-ETFs verdienen einen zweiten Blick. Synthetisch replizierende ETFs halten ein Trägerportfolio plus Swap. Auch bei Swap-Produkten sind die Anlagebedingungen und die steuerliche Einstufung maßgeblich; die Replikationsmethode allein bestimmt den Satz nicht. Im Zweifel: Verkaufsprospekt oder die Stammdaten auf der jeweiligen Profilseite prüfen; dort weisen wir die Teilfreistellung je ETF aus.
Misch- und Multi-Asset-Produkte. Income-Produkte mit Aktien-, Anleihen- und Optionskomponenten können in die 15-%- oder 0-%-Kategorie fallen. Gerade bei Premium-Income- und Covered-Call-ETFs lohnt der Blick in die Fondskategorie, bevor man Netto-Renditen vergleicht.
Die Teilfreistellung wirkt automatisch. Deutsche Depotbanken berücksichtigen sie beim Steuerabzug von selbst — du musst nichts beantragen. Bei ausländischen Brokern läuft die Korrektur über die Steuererklärung (Anlage KAP).
§ 05
Geltungsbereich und Quellen
Dieses Rechenbeispiel betrifft in Deutschland steuerpflichtige Privatanleger. Der Cashflow-Planer unterstützt ein deutsches Standardmodell; Österreich und die Schweiz werden dort nicht abgebildet. Individuelle Steuern, Kirchensteuer, Verlustverrechnung und verfügbarer Sparer-Pauschbetrag können dein Ergebnis verändern. Die steuerliche Zuordnung im Werkzeug ist eine Modellannahme, keine individuelle Steuerprüfung.
Primärquellen, abgerufen am 21.09.2026: § 2 InvStG – Fondskategorien, § 20 InvStG – Teilfreistellung, § 32d EStG und § 4 SolzG. Die Grundrechnung kannst du im Cashflow-Planer ausprobieren; die Methodik erklärt Datenlücken und weitere Grenzen.
FAQ
Gilt die Teilfreistellung auch für die Vorabpauschale?
Ja. Die Teilfreistellung gilt für sämtliche Erträge aus dem Fonds — Ausschüttungen, Vorabpauschale und Gewinne beim Verkauf werden bei Aktien-ETFs jeweils nur zu 70 % besteuert.
Muss ich die Teilfreistellung beantragen?
Nein. Deutsche Depotbanken wenden sie beim automatischen Steuerabzug an. Nur bei ausländischen Brokern musst du die Erträge in der Anlage KAP deklarieren — die Teilfreistellung wird dann im Veranlagungsverfahren berücksichtigt.
Bekommen Swap-ETFs die 30 % Teilfreistellung?
Meist ja: Entscheidend ist die in den Anlagebedingungen zugesicherte und tatsächlich gehaltene Aktienquote von mindestens 51 % — viele synthetische ETFs erfüllen das über ihr Trägerportfolio. Es gibt jedoch Ausnahmen; prüfe die Angabe in den Stammdaten des jeweiligen ETF-Profils.
Warum ist mein Anleihen-ETF netto schlechter als sein Brutto-Yield suggeriert?
Anleihen-ETFs erhalten 0 % Teilfreistellung — die vollen 26,375 % Steuer greifen. Ein 5-%-Anleihen-Yield wird so zu ~3,68 % netto, während ein 5-%-Aktien-Yield ~4,08 % netto liefert.
Stand: 21.09.2026. Vereinfachte Darstellung ohne Kirchensteuer und Sparer-Pauschbetrag. Dieser Artikel dient ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Steuer- oder Anlageberatung dar.