Methodik · Stand 21.09.2026

So entstehen deine Zahlen.

Historische Ausschüttungen helfen beim Planen. Sie versprechen weder einen festen Betrag noch einen festen Zahlungstermin. Hier erfährst du, welche Daten unsere Werkzeuge verwenden und wo ihre Grenzen liegen.

Ex-Tag, Zahlungstag und Prognose

Historie nach Ex-Tag

Ausschüttungshistorien, Jahreswerte und Wachstumsraten ordnen die erfassten Beträge dem Ex-Tag zu. Das ist der Tag, ab dem ein Anteil ohne den Anspruch auf diese Ausschüttung gehandelt wird. Diese Zuordnung ist kein Nachweis einer Kontogutschrift.

Erfasster Zahlungstag

Ein Zahlungstag wird nur ausgewiesen, wenn er in unseren Daten vorliegt und plausibel ist. Der Planer zeigt die Abdeckung pro ausgewähltem ETF. Ein fehlender Termin bleibt unbekannt; die tatsächliche Buchung beim Broker kann vom erfassten Termin abweichen.

Geschätztes Monatsmuster

Der Planer verteilt die Jahresprognose anhand historischer Ex-Monate. Ein belegter Modellmonat bedeutet deshalb nicht, dass im selben Monat Geld auf deinem Konto ankommt. Schwankende Beträge, Terminverschiebungen und Ausfälle sind möglich.

Quellen, Datenstand und Korrekturen

Die Datenbeschaffung ist überwiegend automatisiert. Je nach Feld und Verfügbarkeit nutzen die Importwege Yahoo Finance, extraETF sowie verlinkte Dokumente und Angaben der Fondsgesellschaften. Plausibilitätsregeln prüfen unter anderem Datum, Betrag und Währung; einzelne Daten können manuell korrigiert werden. Eine manuelle Einzelprüfung jeder Zahlung oder ein Abgleich jeder Zeile mit zwei unabhängigen Quellen ist nicht gewährleistet.

Die ausgewiesene Historie ist unsere erfasste Historie, keine Vollständigkeitsgarantie. Ein letzter Ex-Tag bezeichnet die jüngste erfasste Ausschüttung, nicht den Zeitpunkt einer redaktionellen Prüfung. Verlinkte Factsheets und KIDs haben ihren eigenen Dokumentstand. Quellen und Begriffe helfen dir bei der Gegenprüfung.

Inhaltlich verantwortlich laut Impressum: Pascal Hesselmeier. Eine unabhängige fachliche Prüfung sämtlicher Inhalte wird nicht behauptet. Melde konkrete Datenfehler mit ISIN, Datum und möglichst einer Originalquelle über die Feedback-Funktion.

Wie die Prognose rechnet

Das Modell nutzt den letzten gespeicherten Kurs, deinen Beispielbetrag und eine prognostizierte Jahresausschüttung je Anteil. Die Saisonalität stützt sich auf verfügbare vollständige Vorjahre. Bei unzureichender Konsistenz kommt, soweit Daten vorliegen, die Ausschüttungssumme der letzten zwölf Monate zum Einsatz. Neue Fonds und fehlende Historien können deshalb nicht oder nur eingeschränkt eingeordnet werden.

Für Anleihen-ETFs wird die Ausschüttung an den letzten zwölf Monaten orientiert. Historisches Wachstum wird nicht als dauerhafter Trend fortgeschrieben. Die Rendite zur Endfälligkeit (YTM) und Duration auf dem Profil geben ergänzende Hinweise; sie sind keine garantierte ETF-Rendite oder Zusage, dass ein Kursverlust nach einer bestimmten Frist ausgeglichen wird.

Der Euro-Planer beschränkt sich auf durchgehend als EUR erfasste Ausschüttungen und separat belegte EUR-Kurse. Preis, Währung, Ticker und Kurszeitpunkt werden als gemeinsamer Anbieter-Nachweis gespeichert. Unbekannte Einheiten, abweichende Ticker und Kurse älter als sieben Tage werden ausgeschlossen. Andere Währungen, gemischte Historien und Pence/Pfund werden nicht still umgerechnet. Fehlende Kennzahlen bedeuten unbekannt, nicht null Prozent.

Netto: deutsches Standardmodell

Der Planer rechnet für privat gehaltene Fonds mit 25 % Kapitalertragsteuer zuzüglich Solidaritätszuschlag, zusammen 26,375 % vor Teilfreistellung. Kirchensteuer, Sparer-Pauschbetrag, Verlustverrechnung und individuelle Besonderheiten sind darin nicht berücksichtigt. Österreich und die Schweiz werden im Planer nicht unterstützt.

Die Teilfreistellung beträgt bei Aktienfonds für Privatanleger 30 %, bei Mischfonds 15 %. Entscheidend ist die steuerliche Einstufung des Fonds, nicht allein sein Name. Unsere Zuordnung verwendet gespeicherte Angaben und andernfalls eine vereinfachte Fondstyp-Zuordnung; prüfe bei unklarer Einstufung die Originalunterlagen.

Die monatliche Ausschüttungsvorschau ist keine vollständige Steuerabrechnung und zieht keine zusätzliche Vorabpauschale ab. Weitere Werkzeuge können die Vorabpauschale gesondert modellieren; auch diese Berechnungen sind Näherungen.

Primärquellen, abgerufen am 21.09.2026: § 32d EStG, § 4 SolzG, § 20 InvStG. Rechenbeispiel zur Teilfreistellung →

Mit einem Beispiel beginnen

Beträge im Cashflow-Planer verändern, die Modellgrenzen am Ergebnis lesen und danach die ETF-Profile prüfen. Eine passende Monatsverteilung ersetzt keine Prüfung von Risiko, Streuung und Kosten.