Wissen · Grundlagen
Vorabpauschale 2026 einfach erklärt.
Jeden Januar dieselbe Verunsicherung: Die Depotbank bucht Steuern ab, obwohl nichts verkauft wurde. Dahinter steckt die Vorabpauschale — eine fiktive Mindestrendite, die der Fiskus seit 2018 jährlich auf Fondsanteile erhebt. Sie ist weder eine Strafsteuer noch eine Doppelbesteuerung, aber man sollte ihre Mechanik kennen. Hier die Rechnung für 2026.

§ 01
Warum es die Vorabpauschale gibt
Vor 2018 konnten thesaurierende Fonds Erträge jahrzehntelang unversteuert ansammeln — Steuern fielen erst beim Verkauf an. Die Investmentsteuerreform beendete das: Seitdem versteuern Anleger jährlich eine pauschale Mindestrendite, die Vorabpauschale (§ 18 InvStG). Beim späteren Verkauf werden alle bereits versteuerten Vorabpauschalen vom Gewinn abgezogen — es ist eine Vorauszahlung, keine zusätzliche Steuer.
§ 02
Die drei Rechengrößen
Basiszins 2026: 3,20 %. Von der Bundesbank aus der Rendite langlaufender Bundesanleihen abgeleitet, vom BMF am 13. Januar 2026 festgesetzt (Vorjahr: 2,53 %).
Basisertrag: 2,24 %. Basiszins × 0,7 — der Abschlag von 30 % pauschaliert Fondskosten. Bemessungsgrundlage ist der Rücknahmepreis deines Anteils am 1. Januar 2026.
Deckelung: Die Vorabpauschale ist auf den tatsächlichen Wertzuwachs des Jahres begrenzt. Macht der Fonds 2026 Verlust oder weniger als 2,24 % plus, sinkt die Pauschale entsprechend — bis auf null.
Die Formel:
Vorabpauschale = min(Basisertrag; Wertzuwachs 2026) − Ausschüttungen 2026
§ 03
Rechenbeispiel: thesaurierender Aktien-ETF
10.000 € Anteilswert am 1. Januar 2026, gutes Börsenjahr (Wertzuwachs > Basisertrag), keine Ausschüttung:
| Schritt | Betrag |
|---|---|
| Basisertrag: 10.000 € × 2,24 % | 224,00 € |
| ./. Teilfreistellung 30 % (Aktienfonds) | − 67,20 € |
| Steuerbar | 156,80 € |
| KESt 25 % + Soli 5,5 % (26,375 %) | 41,36 € |
Diese rund 41 € pro 10.000 € werden Anfang Januar 2027 fällig — die Vorabpauschale für 2026 gilt steuerlich als am ersten Werktag des Folgejahres zugeflossen. Die Depotbank bucht sie vom Verrechnungskonto ab; liegt ein ausreichender Freistellungsauftrag vor, passiert gar nichts.
§ 04
Und bei ausschüttenden ETFs?
Ausschüttungen werden von der Vorabpauschale abgezogen. Schüttet dein ETF 2026 mindestens 2,24 % (bezogen auf den Anteilswert zum Jahresbeginn) aus, beträgt die Vorabpauschale null — du versteuerst nur die Ausschüttungen selbst, wie gewohnt.
Die meisten Dividenden-ETFs aus unserem Screener liegen mit 2,5–4 % TTM-Yield darüber. Knapp wird es bei renditeschwachen Ausschüttern wie breiten Welt-ETFs mit ~1,3 % Yield: Dort wird die Differenz zum Basisertrag (rund 0,9 Prozentpunkte) als Vorabpauschale nachversteuert. Auf jeder ETF-Profilseite siehst du die Netto-Rechnung für dein Land.
§ 05
Wann fällt keine Vorabpauschale an?
Drei Fälle: Der Fonds hat 2026 keinen Wertzuwachs erzielt (Deckelung auf null). Die Ausschüttungen erreichen den Basisertrag (Abzug auf null). Oder dein Sparer-Pauschbetrag (1.000 € / 2.000 € bei Zusammenveranlagung) deckt den steuerbaren Betrag — mit Freistellungsauftrag wird dann nichts abgebucht.
Praktisch heißt das: Bei 10.000 € im thesaurierenden Aktien-ETF braucht es nur rund 157 € freien Pauschbetrag, um die komplette Vorabpauschale 2026 zu neutralisieren.
§ 06
Checkliste für den Januar 2027
Freistellungsauftrag prüfen und ggf. zwischen Banken neu verteilen. Verrechnungskonto ausreichend decken — manche Broker verkaufen sonst Anteile oder buchen das Konto ins Minus. Abrechnung der Depotbank gegen die eigene Rechnung halten: Anteilswert 1.1., × 2,24 %, × 0,7 bei Aktien-ETFs, × 26,375 %.
FAQ
Wie hoch ist die Vorabpauschale 2026?
Der Basisertrag beträgt 2,24 % des Anteilswerts zum 1. Januar 2026 (Basiszins 3,20 % × 0,7), gedeckelt auf den tatsächlichen Wertzuwachs und gemindert um Ausschüttungen. Bei einem thesaurierenden Aktien-ETF ergeben sich daraus effektiv rund 0,41 % Steuer auf den Depotwert.
Wann wird die Vorabpauschale 2026 abgebucht?
Anfang Januar 2027. Die Vorabpauschale gilt am ersten Werktag des Folgejahres als zugeflossen; die Depotbank führt die Steuer automatisch ab.
Fällt die Vorabpauschale auch bei ausschüttenden ETFs an?
Nur wenn die Jahresausschüttungen unter dem Basisertrag von 2,24 % liegen. Typische Dividenden-ETFs mit 3 % Yield und mehr sind faktisch befreit.
Was passiert mit der Vorabpauschale beim Verkauf?
Alle in den Vorjahren versteuerten Vorabpauschalen werden vom Veräußerungsgewinn abgezogen. Es handelt sich um vorgezogene Besteuerung, nicht um eine zusätzliche.
Warum war die Vorabpauschale früher null?
Der Basiszins war negativ (2021: −0,45 %) bzw. sehr niedrig. Seit der Zinswende ist er positiv: 2023: 2,55 %, 2024: 2,29 %, 2025: 2,53 %, 2026: 3,20 % — die Vorabpauschale ist damit wieder ein realer Posten.
Stand: Juni 2026. Basiszins gemäß BMF-Schreiben vom 13.01.2026 (§ 18 Abs. 4 InvStG). Vereinfachte Darstellung ohne Kirchensteuer. Dieser Artikel dient ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Steuer- oder Anlageberatung dar.