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Ausschüttende vs. thesaurierende ETFs: Was ist 2026 steuerlich klüger?
Die Frage entscheidet sich nicht im Steuerrecht, sondern an deinem Ziel: Willst du laufenden Cashflow auf dem Konto — oder maximales Endvermögen im Depot? Seit der Investmentsteuerreform 2018 sind beide Varianten steuerlich näher zusammengerückt, als viele Ratgeber suggerieren. Dieser Artikel rechnet den Unterschied für 2026 durch.

§ 01
Die Mechanik
Ein ausschüttender ETF überweist die vereinnahmten Dividenden seiner Aktien (abzüglich Kosten) in regelmäßigen Abständen auf dein Verrechnungskonto — je nach Fonds monatlich, viertel- oder halbjährlich. Ein thesaurierender ETF legt dieselben Erträge automatisch im Fondsvermögen wieder an; der Anteilspreis steigt entsprechend, Geld fließt nicht.
Wirtschaftlich passiert vor Steuern fast dasselbe — der Unterschied liegt darin, wo der Ertrag landet und wann er versteuert wird.
§ 02
Besteuerung des Ausschütters
Jede Ausschüttung ist im Zuflussjahr steuerpflichtig. Bei einem Aktien-ETF (Aktienquote ≥ 51 %) gilt die Teilfreistellung von 30 % nach § 20 InvStG — versteuert werden also nur 70 % der Ausschüttung, darauf 25 % Kapitalertragsteuer plus 5,5 % Solidaritätszuschlag (zusammen 26,375 %, zzgl. ggf. Kirchensteuer).
Aus 1.000 € Brutto-Ausschüttung werden so 815,38 € netto — eine effektive Belastung von rund 18,5 %.
Eine Vorabpauschale fällt beim Ausschütter in der Regel nicht zusätzlich an: Sie greift nur, wenn die Ausschüttungen eines Jahres unter dem Basisertrag (2026: 2,24 % des Anteilswerts zum Jahresbeginn) liegen — dann wird die Differenz nachversteuert.
§ 03
Besteuerung des Thesaurierers
Beim Thesaurierer fließt nichts zu — damit der Fiskus nicht jahrzehntelang leer ausgeht, erhebt er die Vorabpauschale: eine fiktive Mindestrendite, die jährlich versteuert wird. Für 2026 beträgt der Basiszins 3,20 %, der Basisertrag also 3,20 % × 0,7 = 2,24 % des Anteilswerts zum 1. Januar — gedeckelt auf den tatsächlichen Wertzuwachs des Jahres. Auch hier gilt die Teilfreistellung.
Beispiel: 10.000 € in einem thesaurierenden Aktien-ETF, das Jahr läuft positiv. Vorabpauschale = 10.000 € × 2,24 % = 224 €. Steuerbar nach Teilfreistellung: 156,80 €. Steuer: 41,36 € — abgebucht Anfang 2027 vom Verrechnungskonto. Die ausführliche Rechnung findest du im Artikel zur Vorabpauschale 2026.
Wichtig: Die Vorabpauschale ist keine Doppelbesteuerung. Beim späteren Verkauf werden alle bereits versteuerten Vorabpauschalen vom Gewinn abgezogen.
§ 04
Der eigentliche Unterschied: drei Effekte
1 · Steuerstundung beim Thesaurierer. In Jahren mit 7–8 % Marktrendite versteuerst du nur die fiktiven 2,24 % — der Rest wächst unversteuert weiter und wird erst beim Verkauf fällig. Über Jahrzehnte ergibt das einen messbaren Zinseszins-Vorteil auf den gestundeten Steuerbetrag. Bei höheren Basiszinsen (wie aktuell) schrumpft dieser Vorteil; in Niedrigzinsjahren (Basiszins 2021: −0,45 %, Vorabpauschale = 0 €) war er maximal.
2 · Der Sparer-Pauschbetrag arbeitet beim Ausschütter automatisch. 1.000 € pro Jahr (2.000 € bei Zusammenveranlagung) bleiben steuerfrei. Ein Ausschütter mit 3,5 % Yield schöpft den Freibetrag bereits ab etwa 28.500 € Depotwert voll aus — Jahr für Jahr steuerfreier Cashflow. Beim Thesaurierer nutzt nur die kleine Vorabpauschale den Freibetrag; ungenutztes Volumen verfällt ersatzlos.
3 · Verhalten schlägt Optimierung. Ausschüttungen, die ankommen und sichtbar wachsen, halten viele Anleger durch Krisen — das ist der Kern der Cashflow-Strategie. Wer Ausschüttungen ohnehin manuell reinvestiert, zahlt dafür mit dem Steuerabzug auf jeden Zwischenschritt.
§ 05
Was ist nun „klüger"?
Es gibt keine pauschale Antwort, aber eine ehrliche Faustregel:
Ausschüttend, wenn du laufendes Einkommen willst (Entnahmephase, Nebeneinkommen, psychologischer Anker), deinen Sparer-Pauschbetrag noch nicht ausschöpfst oder den Cashflow aktiv verplanst — etwa mit dem Cashflow-Planer.
Thesaurierend, wenn du in der reinen Ansparphase maximales Endvermögen anstrebst, deinen Freibetrag bereits anderweitig nutzt und die jährliche Steuerlast minimieren willst.
Viele Einkommensinvestoren fahren zweigleisig: thesaurierender Kern fürs Wachstum, ausschüttender Anteil für planbaren Cashflow. Wie sich beide Strategien über 15–30 Jahre entwickeln, rechnet der Strategie-Simulator mit deinen eigenen Parametern durch — inklusive Crossover-Punkt und DACH-Steuerlogik.
FAQ
Zahlt man bei ausschüttenden ETFs eine Vorabpauschale?
In der Regel nein. Die Vorabpauschale greift nur, wenn die Jahresausschüttungen unter dem Basisertrag (2026: 2,24 % des Anteilswerts zum Jahresbeginn) liegen. Die meisten ausschüttenden Dividenden-ETFs liegen mit 2,5–4 % Yield darüber.
Sind thesaurierende ETFs nach Steuern immer im Vorteil?
Nein. Der Stundungsvorteil ist real, aber klein geworden: Bei 3,20 % Basiszins werden 2,24 % fiktiver Ertrag jährlich versteuert. Wer seinen Sparer-Pauschbetrag nicht anderweitig nutzt, fährt mit einem Ausschütter oft gleichwertig oder besser.
Wird die Vorabpauschale beim Verkauf doppelt besteuert?
Nein. Alle versteuerten Vorabpauschalen werden beim Verkauf vom steuerpflichtigen Gewinn abgezogen — es handelt sich um eine Vorauszahlung, keine Zusatzsteuer.
Kann ich von thesaurierend auf ausschüttend wechseln, ohne Steuern auszulösen?
Nein. Ein Tausch ist steuerlich ein Verkauf mit anschließendem Kauf — aufgelaufene Gewinne werden dabei realisiert und versteuert. Der Wechsel will deshalb geplant sein, z. B. gestaffelt über mehrere Jahre oder unter Nutzung des Freibetrags.
Stand: Juni 2026. Basiszins 3,20 % gemäß BMF-Schreiben vom 13.01.2026. Dieser Artikel dient ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Steuer- oder Anlageberatung dar. Für deine individuelle Situation konsultiere eine Steuerberaterin oder einen Steuerberater.