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Ausschüttende vs. thesaurierende ETFs: Was ist 2026 steuerlich klüger?

Die Frage entscheidet sich nicht im Steuerrecht, sondern an deinem Ziel: Willst du laufenden Cashflow auf dem Konto — oder maximales Endvermögen im Depot? Seit der Investmentsteuerreform 2018 sind beide Varianten steuerlich näher zusammengerückt, als viele Ratgeber suggerieren. Dieser Artikel rechnet den Unterschied für 2026 durch.

Zwei Keramikschalen auf einem Holztisch: eine offene mit Euro-Münzen, eine geschlossene mit Deckel — Sinnbild für ausschüttende und thesaurierende ETFs.

§ 01

Die Mechanik

Ein ausschüttender ETF überweist die vereinnahmten Dividenden seiner Aktien (abzüglich Kosten) in regelmäßigen Abständen auf dein Verrechnungskonto — je nach Fonds monatlich, viertel- oder halbjährlich. Ein thesaurierender ETF legt dieselben Erträge automatisch im Fondsvermögen wieder an; der Anteilspreis steigt entsprechend, Geld fließt nicht.

Wirtschaftlich passiert vor Steuern fast dasselbe — der Unterschied liegt darin, wo der Ertrag landet und wann er versteuert wird.

Mechanik · Wohin der Ertrag fließtVereinfachte Darstellung
Ausschüttender ETF
Dividenden der Portfolio-AktienAuszahlung auf dein Verrechnungskonto
Cashflow heute · steuerpflichtig im Zuflussjahr
Thesaurierender ETF
Dividenden der Portfolio-AktienWiederanlage im Fondsvermögen
Anteilspreis steigt · Geld fließt nicht

§ 02

Besteuerung des Ausschütters

Jede Ausschüttung ist im Zuflussjahr steuerpflichtig. Bei einem Aktien-ETF (Aktienquote ≥ 51 %) gilt die Teilfreistellung von 30 % nach § 20 InvStG — versteuert werden also nur 70 % der Ausschüttung, darauf 25 % Kapitalertragsteuer plus 5,5 % Solidaritätszuschlag (zusammen 26,375 %, zzgl. ggf. Kirchensteuer).

Aus 1.000 € Brutto-Ausschüttung werden so 815,38 € netto — eine effektive Belastung von rund 18,5 %.

Eine Vorabpauschale fällt beim Ausschütter in der Regel nicht zusätzlich an: Sie greift nur, wenn die Ausschüttungen eines Jahres unter dem Basisertrag (2026: 2,24 % des Anteilswerts zum Jahresbeginn) liegen — dann wird die Differenz nachversteuert.

§ 03

Besteuerung des Thesaurierers

Beim Thesaurierer fließt nichts zu — damit der Fiskus nicht jahrzehntelang leer ausgeht, erhebt er die Vorabpauschale: eine fiktive Mindestrendite, die jährlich versteuert wird. Für 2026 beträgt der Basiszins 3,20 %, der Basisertrag also 3,20 % × 0,7 = 2,24 % des Anteilswerts zum 1. Januar — gedeckelt auf den tatsächlichen Wertzuwachs des Jahres. Auch hier gilt die Teilfreistellung.

Beispiel: 10.000 € in einem thesaurierenden Aktien-ETF, das Jahr läuft positiv. Vorabpauschale = 10.000 € × 2,24 % = 224 €. Steuerbar nach Teilfreistellung: 156,80 €. Steuer: 41,36 € — abgebucht Anfang 2027 vom Verrechnungskonto. Die ausführliche Rechnung findest du im Artikel zur Vorabpauschale 2026.

Wichtig: Die Vorabpauschale ist keine Doppelbesteuerung. Beim späteren Verkauf werden alle bereits versteuerten Vorabpauschalen vom Gewinn abgezogen.

§ 04

Der eigentliche Unterschied: drei Effekte

1 · Steuerstundung beim Thesaurierer. In Jahren mit 7–8 % Marktrendite versteuerst du nur die fiktiven 2,24 % — der Rest wächst unversteuert weiter und wird erst beim Verkauf fällig. Über Jahrzehnte ergibt das einen messbaren Zinseszins-Vorteil auf den gestundeten Steuerbetrag. Bei höheren Basiszinsen (wie aktuell) schrumpft dieser Vorteil; in Niedrigzinsjahren (Basiszins 2021: −0,45 %, Vorabpauschale = 0 €) war er maximal.

2 · Der Sparer-Pauschbetrag arbeitet beim Ausschütter automatisch. 1.000 € pro Jahr (2.000 € bei Zusammenveranlagung) bleiben steuerfrei. Ein Ausschütter mit 3,5 % Yield schöpft den Freibetrag bereits ab etwa 28.500 € Depotwert voll aus — Jahr für Jahr steuerfreier Cashflow. Beim Thesaurierer nutzt nur die kleine Vorabpauschale den Freibetrag; ungenutztes Volumen verfällt ersatzlos.

3 · Verhalten schlägt Optimierung. Ausschüttungen, die ankommen und sichtbar wachsen, halten viele Anleger durch Krisen — das ist der Kern der Cashflow-Strategie. Wer Ausschüttungen ohnehin manuell reinvestiert, zahlt dafür mit dem Steuerabzug auf jeden Zwischenschritt.

§ 05

Was ist nun „klüger"?

Es gibt keine pauschale Antwort, aber eine ehrliche Faustregel:

Ausschüttend, wenn du laufendes Einkommen willst (Entnahmephase, Nebeneinkommen, psychologischer Anker), deinen Sparer-Pauschbetrag noch nicht ausschöpfst oder den Cashflow aktiv verplanst — etwa mit dem Cashflow-Planer.

Thesaurierend, wenn du in der reinen Ansparphase maximales Endvermögen anstrebst, deinen Freibetrag bereits anderweitig nutzt und die jährliche Steuerlast minimieren willst.

Viele Einkommensinvestoren fahren zweigleisig: thesaurierender Kern fürs Wachstum, ausschüttender Anteil für planbaren Cashflow. Wie sich beide Strategien über 15–30 Jahre entwickeln, rechnet der Strategie-Simulator mit deinen eigenen Parametern durch — inklusive Crossover-Punkt und DACH-Steuerlogik.

FAQ

Zahlt man bei ausschüttenden ETFs eine Vorabpauschale?

In der Regel nein. Die Vorabpauschale greift nur, wenn die Jahresausschüttungen unter dem Basisertrag (2026: 2,24 % des Anteilswerts zum Jahresbeginn) liegen. Die meisten ausschüttenden Dividenden-ETFs liegen mit 2,5–4 % Yield darüber.

Sind thesaurierende ETFs nach Steuern immer im Vorteil?

Nein. Der Stundungsvorteil ist real, aber klein geworden: Bei 3,20 % Basiszins werden 2,24 % fiktiver Ertrag jährlich versteuert. Wer seinen Sparer-Pauschbetrag nicht anderweitig nutzt, fährt mit einem Ausschütter oft gleichwertig oder besser.

Wird die Vorabpauschale beim Verkauf doppelt besteuert?

Nein. Alle versteuerten Vorabpauschalen werden beim Verkauf vom steuerpflichtigen Gewinn abgezogen — es handelt sich um eine Vorauszahlung, keine Zusatzsteuer.

Kann ich von thesaurierend auf ausschüttend wechseln, ohne Steuern auszulösen?

Nein. Ein Tausch ist steuerlich ein Verkauf mit anschließendem Kauf — aufgelaufene Gewinne werden dabei realisiert und versteuert. Der Wechsel will deshalb geplant sein, z. B. gestaffelt über mehrere Jahre oder unter Nutzung des Freibetrags.

Stand: Juni 2026. Basiszins 3,20 % gemäß BMF-Schreiben vom 13.01.2026. Dieser Artikel dient ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Steuer- oder Anlageberatung dar. Für deine individuelle Situation konsultiere eine Steuerberaterin oder einen Steuerberater.